Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind laut jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung i. S. des § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV vorlegt, sondern lediglich pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen allgemein Sporttherapie, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen und Bewegungsübungen im Bewegungsbad unter therapeutischer Anleitung benötigt und Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder, Muskeltraining sowie Gymnastikkurse angeraten werden.