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Fortsetzungszusammenhang bei Steuerhinterziehung
Die fortgesetzte Handlung (vgl. Schönke-Schröder, StGB, Vorbem. §§ 52 ff. Rdnr. 30 ff.) ist eine Rechtsfigur, die von der Rspr. entwickelt wurde. Im StGB ist von einer fortgesetzten Handlung oder von einem Fortsetzungszusammenhang nicht die Rede. Durch das Institut der fortgesetzten Handlung werden mehrere Einzelakte zu einer einzigen Handlung im Rechtssinne zusammengefaßt. Die mehreren Einzelakte stehen dann zueinander nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern sie bilden eine einheitliche Handlung im Rechtssinne. Es wird damit einem Bedürfnis der Rspr. entsprochen, das dahin geht, eine Vielzahl von Einzelfällen aus prozeßökonomischen Gründen zusammenzufassen und als eine rechtliche Handlung abzuurteilen. Hauptanwendungsfall sind Vermögensdelikte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und nur schwer oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand aufklärbar sind (vgl. Dreher, StGB, vor § 52 Rdnr. 25). Das Institut der fortgesetzten Handlung ermöglicht es, die Feststellung des vielaktigen Tatgeschehens und die Aburteilung zu vereinfachen ( wistra S. 184). Es würde die Gerichte überfordern, in diesen Fällen alle Einzelakte zu e...