Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Neueste Änderungen bringen auch gewisse Vereinfachungen
Die Bestimmungen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich wurden erneut nachgebessert. So enthält das sog. Gesetz zur Schaffung neuer beruflicher Perspektiven (loi avenir professionnel) auch einen Abschnitt zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und gegen den Missbrauch im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Gleichzeitig streicht das Gesetz einige Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern, bei denen der französische Staat weniger Risiken der Wettbewerbsverzerrung oder des Sozialdumpings zu erkennen glaubt.
Zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrung und gegen Sozialdumping verschärft Frankreich seine Entsenderegeln weiter und ergänzt diese auch um einen weiteren Tatbestand der illegalen Beschäftigung.
Es gibt jedoch Erleichterungen bei der Entsendung von kurzer Dauer oder für punktuelle Tätigkeiten sowie bei der Entsendung im eigenen Namen.
Die Bestimmungen zur Umsetzung der neuen Entsenderichtlinie (EU) 2018/957 v. treten in Frankreich zum in Kraft.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .