Verrechnung von sog. „finalen“
Verlusten einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft
mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft
Leitsatz
Die Verrechnung von sog. „finalen“ Verlusten einer in
einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen
der im Inland ansässigen Muttergesellschaft („Organschaft über die
Grenze“) setzt eine verbindliche schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den
Gesellschaften voraus, die jedenfalls eine Verpflichtung zur Verlustübernahme
durch die Muttergesellschaft für den Fall der Verlustentstehung
der Tochtergesellschaft beinhalten muss.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 2304 Nr. 44 DStR 2019 S. 8 Nr. 36 DStRE 2019 S. 1177 Nr. 19 EFG 2019 S. 1466 Nr. 17 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2019 S. 796 KÖSDI 2019 S. 21430 Nr. 10 PIStB 2019 S. 306 Nr. 11 YAAAH-27762
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches
Finanzgericht
, Urteil v. 13.03.2019 - 1 K 218/15
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