Projektgesellschaft als gewerbliche Grundstückshändlerin bei
Verlängerung der vorgesehenen Vermietungsphase aufgrund der Entwicklung
des Grundstücksmarkts
Leitsatz
Bei den von einer als gewerbliche Grundstückshändlerin einzuordnenden Projektgesellschaft errichteten Gebäuden handelt es
sich auch im Falle einer dem Verkauf vorangehenden Vermietung nicht um Anlagevermögen, sondern um Umlaufvermögen.
Dies gilt auch, wenn die Gebäude aufgrund der Entwicklung des Grundstücksmarkts (Immobilienkrise in den USA) über die ursprünglich
vorgesehene vierjährige Vermietungsphase hinaus bis zu deren Verkauf für drei weitere Jahre vermietet werden.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 6 Nr. 43 DStRE 2019 S. 1312 Nr. 21 EFG 2019 S. 1274 Nr. 15 EAAAH-27747
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 04.06.2019 - 10 K 34/15 F
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