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StuB Nr. 16 vom Seite 635

Abkehr von der Unternehmensfortführungsprämisse bei stiller Abwicklung und Fortführung als Mantelgesellschaft

WP/StB Dr. Niels Henckel, Frankfurt/M.

I. Sachverhalt

Seit dem Geschäftsjahr 2015 erzielte die durch Darlehen des Alleingesellschafters B AG finanzierte A GmbH Jahresfehlbeträge, was zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag führte. Weil Sanierungsmaßnahmen erfolglos blieben, beschloss die Gesellschafterversammlung im Oktober 2018, die Produktion einzustellen, die Produktionsanlagen zu veräußern und die A als Vertriebsgesellschaft fortzuführen.

Im März 2019 beschloss der alleinige Geschäftsführer der A, der zugleich Mitglied des Vorstands der B ist, die Geschäftstätigkeit der A gänzlich einzustellen. Tatsächlich geschah dies am . Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung zur Einstellung der Geschäftstätigkeit wurde ebenso wenig gefasst wie ein Auflösungsbeschluss. Dazu wird es voraussichtlich auch nicht kommen; die Gesellschaft soll still abgewickelt werden.

Die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der A zum , und sind noch nicht festgestellt.

II. Fragestellungen

  • Sind die noch „offenen“ handelsrechtlichen Jahresabschlüsse unter Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung aufzustellen?

  • Ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen ni...

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