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ZFA Nr. 8 vom Seite 20

Zahnmedizin und das Heilmittelwerbegesetz

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Werbung hat die Funktion, potenzielle Kunden zum Kauf von bestimmten Produkten und Leistungen zu bewegen. Wenn es um ein Shampoo, einen Staubsauger oder eine Versicherung geht, mag das in Ordnung sein. Werden jedoch Medikamente oder Medizinprodukte beworben, kann dies die Gesundheit beeinflussen. Die Gesundheit ist ein hohes Gut, deshalb unterliegen medizinische und zahnmedizinische Informationen besonders strengen Maßstäben. Dieser Beitrag setzt sich mit den Rahmenbedingungen rund um die zahnärztliche Praxis auseinander und hinterfragt, welche Werbung erlaubt und was verboten ist.

Aus der Praxis

Werbeagenturen haben das Praxismarketing als neuen Markt entdeckt. Dort macht man es sich zur Aufgabe, Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich zu rentablen und konkurrenzfähigen Marken zu generieren. Dazu gehören mittlerweile unter anderem Zahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren für Zahnmedizin – so auch die Zahnarztpraxis von Dr. Heller. Eine Werbeagentur, die sich auf Websites für Ärzte und Zahnärzte spezialisiert hat, soll die Homepage der Praxis optimieren. Unter anderem soll dort das Praxisteam vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch der Werdegang und die Qualif...