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Zum Übergang gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Einbringungen
Anmerkungen zum
Der „Einbringungsteil“ des Umwandlungssteuergesetzes (§§ 20 ff. UmwStG) ist in letzter Zeit durch mehrere grundlegende Entscheidungen aufgefallen. Insbesondere die Möglichkeit, negative Anschaffungskosten auf erhaltene Anteile (§ 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG) durch Entnahmen im Rückwirkungszeitraum zu induzieren, hat die Diskussion geprägt. Zudem hat sich im Bereich der Interpretation von Folgeumwandlungen als schädliche Veräußerungen Entscheidendes getan. Der III. Senat hat mit dem Besprechungsurteil zudem die gewerbesteuerlichen Grundlagen dieses Teils des Umwandlungssteuergesetzes aufgehellt. Bei einer Ausgliederung eines Betriebs einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG sollen danach keine gewerbesteuerlichen Fehlbeträge auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Die Entscheidung III R 35/17 lässt allerdings auch weiterhin – und bewusst – einige Fragen bezüglich des Übergangs gewerbesteuerlicher Fehlbeträge offen.
Bei einer Ausgliederung von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft können gewerbesteuerliche Verlustvorträge bei der einbringenden Kapitalgesellschaft verbleiben.
Ob bei einer Ausgliederung aller Wirtschaftsgüter von einer ...