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Grunderwerbsteuer: Übertragung eines Miteigentumsanteils durch eine Personengesellschaft auf den Gesellschafter
Schließt eine Personengesellschaft, die auf ihrem Grundstück ein Mehrfamilienhaus errichten will, mit ihren Gesellschaftern einen Vertrag, in dem sie den einzelnen Gesellschaftern Miteigentumsanteile im Umfang ihrer prozentualen Beteiligung zuweist, unterliegt der jeweilige Vertrag der Grunderwerbsteuer und ist nicht steuerfrei. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Gegenleistung, falls die Gesellschafter ihre Gesellschafterstellung bei der Personengesellschaft in unveränderter Höhe behalten.
Hintergrund: Ein Kaufvertrag oder ein ähnlicher Vertrag wie z.B. ein Gesellschaftsvertrag, der einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Bei Personengesellschaften gibt es aber verschiedene Steuerbefreiungen, wenn Grunds...