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BPatG Beschluss v. - 30 W (pat) 7/18

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 91 Abs 1 S 1 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Endo Aktiv/ENDO-Klinik" – Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr – kein Auswahl-, Aufsichts- und Organisationsverschulden der Bevollmächtigten der Widersprechenden – Dienstleistungsidentität – unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – kein Serienzeichen – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer selbständig kennzeichnenden Stellung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2019:170119B30Wpat7.18.0

Fundstelle(n):
FAAAH-27495

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 17.01.2019 - 30 W (pat) 7/18

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