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Steuerrecht | Keine Gewerbesteuerpflicht bei Abfärbewirkung wegen gewerblicher Beteiligungseinkünfte
Eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft, die neben ihren Vermietungseinkünften auch gewerbliche Beteiligungseinkünfte erzielt, erzielt aufgrund der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Variante 2 EStG zwar insgesamt gewerbliche Einkünfte. Sie unterliegt mit diesen (gewerblichen) Einkünften aber nicht der Gewerbesteuer.
Der [i]Verfassungskonforme Auslegung des § 2 GewStG BFH schränkt die Gewerbesteuerpflicht des § 2 GewStG verfassungskonform ein, weil anderenfalls eine Personengesellschaft schlechter gestellt wäre als ein Einzelunternehmer, für den die Abfärbewirkung nicht gilt. S. 817
Das [i]Abfärbung gilt nur einkommensteuerlich Urteil hat zur Folge, dass die Personengesellschaft nur bei der Einkommensteuer als gewerblich behandelt wird, nicht aber bei der Gewerbesteuer: Die vermögensverwaltenden Einkünfte werden vom BFH nicht dem § 2 GewStG unterworfen, und die gewerblichen Beteiligun...