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STFAN Nr. 8 vom Seite 25

Bewegte und ruhende Lieferung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Am bestellt der Unternehmer A (Köln) beim Unternehmer B (Düsseldorf) Maschinenteile, die dieser nicht vorrätig hat. Aus diesem Grund bestellt Unternehmer B die Maschinenteile beim Hersteller H (Herne) und bittet H, diese sofort zu A nach Köln zu transportieren. H bringt die Maschinenteile mit eigenem Lkw von Herne zu A nach Köln.

Einführung

Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG). Solche Geschäfte werden in der Umsatzsteuer als „Reihengeschäfte“ bezeichnet (Abschn. 3.14 Abs. 1 Satz 1 UStAE).

Das charakteristische an Reihengeschäften ist, dass im Rahmen einer Warenbewegung (Beförderung oder Versendung) mehrere Lieferungen ausgeführt werden, die in Bezug auf den Lieferort und den Lieferzeitpunkt jeweils einer gesonderten Betrachtung unterworfen werden müssen. Dabei kann die (warenbewegte) Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zugeordnet werden. Diese (warenbewegte) Lieferung ist die Beförderungs- oder Versendungslie...