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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte – wie z. B. Streifenpolizisten – einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der entschieden hat. Zeitgleich hat der BFH vier weitere Urteile veröffentlicht, die die Folgen der geänderten Rechtslage für andere Berufsgruppen – wie etwa Piloten, Luftsicherheitskontrollkräfte oder befristet Beschäftigte – verdeutlichen (, v. - , und ; alle veröffentlicht am ).
Hintergrund: Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von nichtselbständig Beschäftigten grundsätzlich in Höhe des tatsächlichen Aufwands als Werbungskosten abziehbar. Abzugsbeschränkungen bestehen allerdings für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeits- oder Dienstort. Werbungskosten liegen hier nur im Rahmen der sog. Entfernungspauschale i. H. v. 0,30 € je Entfernungskilometer vor. Dabei definiert das seit 2014 geltende neue Reisekostenrecht den Arbeits- oder Dienstort als „erste Tätigkeitsstätte“ (davor...