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Fallstricke aufgrund unrichtiger Bilanzansätze bei späteren Umwandlungen
§ 8 EStDV [i]Harle, Die Sperrfristen im Steuerrecht – Checklisten zur Überwachung für den Praktiker, Arbeitshilfe NWB ZAAAG-73252 regelt, dass eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordnetem Wert nicht als Betriebsvermögen aktiviert werden müssen. Untergeordnet ist ein Wert immer dann, wenn der Wert des gesamten Grundstücksteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 € beträgt. Diese Vereinfachungsregelung kann sich aber als Bumerang erweisen: Versäumt es der Steuerpflichtige, den zunächst untergeordneten Wert des Gebäudeteils bei jeder Jahresabschluss-Erstellung im Auge zu behalten, kann es letztlich zu falschen oder fehlenden Bilanzansätzen kommen. Richtig teuer wird es, wenn hierdurch in der Folge die Voraussetzungen für eine Umwandlung zu Buchwerten nicht mehr vorliegen und erhebliche stille Reserven nicht eingeplant versteuert werden müssen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Sachverhalt
Die Steuerpflichtige [i]Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH W führt seit dem Jahr 01 ein Einzelunternehmen, dessen Betriebszweck im Verkauf von Antiquitäten besteht. Gleichzeitig ist W Alleingesellschafterin einer GmbH, die ebenfalls Antiquitäten vertreibt.
Zum beschließt W, ihr Einzelunternehmen in die bestehende GmbH gegen Kapit...