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BFH 14.05.2019 VIII R 16/15, BBK 17/2019 S. 814

Steuerrecht | Kosten für Badsanierung sind keine anteiligen Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Die Kosten für eine Badsanierung sind nicht anteilig als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer absetzbar. Denn ein Badezimmer wird vorrangig privat genutzt.

Der Kläger betrieb seine Steuerberaterpraxis von seinem häuslichen Arbeitszimmer aus. 2011 sanierte [i]Umbau des Badezimmerser sein Badezimmer und baute es behindertengerecht um; außerdem renovierte er den Flur und reparierte einen Rollladen. Die Gesamtkosten von ca. 40.000 € machte er anteilig nach dem Flächenverhältnis von 8,43 % als Betriebsausgaben geltend.

Der [i]Badezimmer und Flur werden vorrangig privat genutzt BFH lehnte dies ab, weil sowohl Badezimmer als auch Flur vorrangig privat genutzt werden. Wegen der Kosten für den Rollladen verwies er den Fall an das FG zurück, weil dieses ermitteln muss, in welchem Raum sich der Rollladen befand. Sollte es sich um den Rollladen im Wohnzimmer gehandelt hab...

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