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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1649/17

Gesetze: SGB 5 § 109; DRK 0401h

Leitsatz

Leitsatz:

Wird bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Grunderkrankung ""Diabetes mellitus"" behandelt und liegen mindestens zwei Komplikationen des Diabetes mellitus vor, ohne dass die Behandlung einer der Komplikationen im Vordergrund steht, ist als Hauptdiagnose nach ICD-10 die Kategorie E10.- zu verschlüsseln. Zu den Komplikationen, die in diesem Fall an der vierten Stelle im ICD-10 mit ""7"" zu kodieren sind, gehören ua Hypoglykämie und diabetische Nephropathie. Ist der Diabetes zudem als ""entgleist"" zu bewerten, wird die fünfte Stelle mit ""3"" verschlüsselt. In einem solchen Fall ist als Hauptdiagnose E10.73 (primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-1-Diabetes): Mit multiplen Komplikationen: Mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet) zu kodieren.

Fundstelle(n):
BAAAH-27239

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.06.2019 - L 11 KR 1649/17

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