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FG München Urteil v. - 12 K 3314/16 EFG 2019 S. 1448 Nr. 17

Gesetze: EStG § 13, EStG § 14 S. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 21

Zwangsbetriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Leitsatz

1. Das Verpächterwahlrecht setzt bei einem landwirtschaftlichen Betrieb voraus, dass die wesentlichen Grundlagen des Betriebs verpachtet werden oder sonst für eine mögliche Betriebsfortführung zur Verfügung stehen.

2. Geschieht dies nicht, weil ein Teil der wesentlichen Grundlagen des Betriebsvermögens veräußert oder verschenkt wird, so liegt eine Betriebsaufgabe mit der Folge vor, dass die verpachteten Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt werden.

3. Wurde die Hofstelle im Jahr 1974 verkauft, in einer Zeit, in der sowohl der BFH als auch die Finanzverwaltung die Hofstelle zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählten, kann das Verpächterwahlrecht nicht ausgeübt werden; es liegt eine Zwangsbetriebsaufgabe der Landwirtschaft vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1448 Nr. 17
EStB 2020 S. 30 Nr. 1
RAAAH-27212

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FG München, Urteil v. 25.09.2018 - 12 K 3314/16

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