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Der Erwerb vom Ehegatten
I. Einleitung und Überblick
Seit der Entscheidung des BFH zu den sog. ”ehebedingten” oder auch ”unbenannten” Zuwendungen v. - II R 59/92 (BStBl 1994 II S. 366) sind Vermögenszuwendungen unter Eheleuten unabhängig von der Motivlage prinzipiell erbschaft- und schenkungsteuerbar. Nach diesen Urteilen gibt es im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kein aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft ableitbares ”Sonderrecht” für Eheleute. Vielmehr unterliegen Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten grundsätzlich denselben Regeln wie Zuwendungen zwischen anderen Personen.
Das ErbStG enthält für Ehegattenerwerbe eine Reihe von Sondervorschriften, insbesondere eine für Eheleute sehr weitgehende Freibetrags- und Steuerklassenregelung sowie auch sachliche Steuerbefreiungen. Diese Begünstigungen einschließlich der weiteren in Betracht kommenden allgemeinen Befreiungen und Begünstigungen werden unter II. im Zusammenhang dargestellt.
Zwischen Ehegatten bestehen mit der Eheschließung, während der Ehe und auch bei deren Beendigung vielfältige Rechts- und Leistungsbeziehungen. Hier ist in erster Linie auf die bestehenden Unterhaltspflichten (§ 1360 BGB) sowie die sich aus der Begründung und Beendigung de...