Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Funkkommunikationssystem" – zur Frage der Neuheit
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 062 745 (Streitpatent), das auf die internationale Anmeldung PCT/EP1999/010419 vom 24. Dezember 1999 zurückgeht, die die Prioritäten aus den britischen Patentanmeldungen 9900910 vom 16. Januar 1999, 9911622 vom 20. Mai 1999, 9915569 vom 2. Juli 1999 und 9922575 vom 24. September 1999 in Anspruch nimmt und am 20. Juli 2000 als WO 00/41466 A2 veröffentlicht worden ist.
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