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NWB Nr. 24 vom Seite 2277 Fach 10 Seite 927

Befreiende Lebensversicherung und „vergleichbare Vorsorge”

von Richter am FG Dr. Armin Pahlke, Gehrden

Seit Jahrzehnten umstritten ist die erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Leistungen, die Hinterbliebene aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschlossenen sog. befreienden Lebensversicherung erwerben. Zu dieser Problematik sind derzeit beim BFH drei Revisionsverfahren (II R 59/99, II R 10/00 und II R 11/00) anhängig. Die Problematik gewinnt zusätzliche Aktualität dadurch, dass das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung zwischenzeitlich neben die befreiende Lebensversicherung die Rechtsfigur der „vergleichbaren Vorsorge„ gestellt hat.

I. Befreiende Lebensversicherung bzw. „vergleichbare Vorsorge„ - rentenversicherungsrechtlicher Hintergrund

Bei der sog. befreienden Lebensversicherung (Befreiensversicherung) handelt es sich um eine letztlich auf rentenversicherungsrechtlichen Gegebenheiten basierende Vertragsgestaltung: Durch den Abschluss der befreienden Lebensversicherung konnte bzw. kann ein Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erlangen. Eine solche Befreiungsmöglichkeit sah beispielsweise § 2 Angestelltenversicherun...BGBl 1957 II S. 88BGBl 1967 I S. 1259

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