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Steuerberatung; | Mandatsverhältnis mit Steuerberater-Sozietät
Wer einen einer Steuerberater-Sozietät angehörenden Steuerberater beauftragt, schließt den Vertrag im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Steuerberatern ab (für Rechtsanwälte vgl. BGHZ 70, 247, 248 f. = NJW 1978, 996). Steuerberater, die gegenüber einem Mandanten durch gemeinsame Briefbögen, Stempel oder Siegel den Anschein einer Sozietät erwecken, müssen sich an dem von ihnen gesetzten Rechtsschein festhalten lassen (ebenso Gräfe/Lenzen/Rainer, Steuerberatungshaftung, 2.Aufl., Rn.40). Ein Steuerberatervertrag, der ursprünglich nur mit einem Steuerberater geschlossen wurde, kann einen neu hinzutretenden Sozius mit einbeziehen, wenn die Sozien bei der Ausführung des Auftrags gegenüber dem Mandanten gemeinsam auftreten und das Verhalten beider Seiten dahin zu deuten ist, daß sie sich über die Erstreckung des Manda...