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Einkommensteuer; | Schuldzinsen beider bzw. eines Ehegatten für ein dem anderen Ehegatten gehörendes Haus (§ 9 EStG)
Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Eigentümerehegatten abziehbar (). Nimmt ein Ehegatte allein ein Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das dem anderen Ehegatten gehört, sind die Schuldzinsen nicht abziehbar, es sei denn, der Eigentümerehegatte hat sie aus eigenen Mitteln bezahlt (Anschluss an die Beschl. des Großen Senats des BStBl 1999 II S. 778, und v. , BStBl 1999 II S. 782).