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Änderungen des Bewertungs- und des Vermögensteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 1996
Die erneuten Änderungen des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Vermögensteuergesetzes (VStG) im Jahressteuergesetz (JStG 1996) waren vor allem durch die Verlängerung der persönlichen Vermögensteuerbefreiung für die Bürger der ehemaligen DDR bzw. der sachlichen Befreiung des im Beitrittsgebiet liegenden land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens, Betriebsvermögens, der Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Beitrittsgebiet und dgl. bedingt. Bei dieser Gelegenheit wurden einige redaktionelle und notwendige materielle Änderungen des BewG und des VStG vorgenommen.
Die Änderungen fügen sich in ein Vermögensteuer- und Bewertungsrecht ein, das in weitem Umfang durch die Beschlüsse des (BStBl II S. 655, 671; s. a. NWB Beilage 3/1995 zu Heft 37/1995) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. M. E. sind die Änderungsvorschriften anzuwenden, solange das Bundesverfassungsgericht das geltende Vermögensteuer- und Bewertungsrecht für anwendbar angesehen hat, d. h. bis . Für Veranlagungszeiträume ab 1997 muß der Gesetzgeber bei Neuregelung des VStG und des BewG die Weitergeltung der Vorschriften anordnen.
I. Persönliche Vermögensteuerbefreiung in den neuen Ländern bis verlängert
Steuerb...