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Vermögensteuer-Richtlinien 1995
I. Hauptveranlagung/Hauptfeststellung zum 1. 1. 1995
Die VStÄR 1995 ändern die VStR 1993, die erst Ende 1993 verabschiedet wurden. Die VStR 1993 vollzogen die gravierenden Änderungen bei der Einheitsbewertung des BV (Stichwort: Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung), dazu Halaczinsky, NWB F. 9 S. 2595. Die VStÄR 1995 berücksichtigen im wesentlichen die weiteren Gesetzesänderungen, die Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis und Folgerungen aus der Rspr. jeweils bis November 1994. Sie enthalten die maßgeblichen Verwaltungsanweisungen für den VSt-Hauptveranlagungszeitraum 1995 bis 1998 sowie für den Hauptfeststellungszeitraum speziell für die Einheitswerte des BV von 1995 bis 1998. Die VSt-Erklärung auf den sowie die notwendigen Feststellungserklärungen, insbes. zur Feststellung des Einheitswerts des BV (Vermögensaufstellung), sind grds. bis zum abzugeben; wie immer gelten für steuerberatende Berufe stillschweigende Fristverlängerungen bis Ende September 1995 sowie Fristverlängerungsmöglichkeiten (s. NWB EN-Nr. 105/95).
In den neuen Bundesländern ist die Erhebung der VSt z. Z. bis einschließlich ausgesetzt. Nach der bekanntg...