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Die Änderungen des Bewertungs- und Vermögensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 1992
I. Allgemeines
Das am verkündete StÄndG 1992 v. (BGBl I S. 297; BStBl I S. 146; NWB G F. 9 S. 481) soll nach Auffassung der Bundesregierung der Einstieg zu einer umfassenderen Unternehmensteuerreform und eine erste wichtige Verbesserung der Standortbedingungen in Deutschland für Investitionen und Arbeitsplätze sein. Im Bereich des BewG und VStG sind zu diesem Zweck wichtige Änderungen eingeführt worden, die ab 1993 zu ganz erheblichen Entlastungen bei der VSt und Gewerbekapitalsteuer führen. Im Beitrittsgebiet wurde die Einführung der VSt und Gewerbekapitalsteuer um zwei weitere Jahre bis aufgeschoben.
Eine der wichtigsten Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für vermögen- und gewerbekapitalsteuerpflichtige Unternehmen ist die Übernahme der Steuerbilanzwerte für die VSt. Dies bringt zum einen eine wesentliche steuerliche Entlastung bei der auf das BV entfallenden VSt, bei der Gewerbekapitalsteuer sowie - bei Personenunternehmen - bei der ErbSt, weil die Steuerbilanzen grds. ein niedrigeres BV ausweisen! Die Entlastung kommt allen Unternehmen zugute, den kleinen und mittelständischen ebenso wie den Großbetrieben. Insgesamt wird die ertragsunabhängige Besteue...