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OFD München 11.04.2000 S 1301

Einkommensteuer; | Aufwandsentschädigungen an Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter (§ 3 Nr. 12, Nr. 26 EStG)

Zur steuerlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen an Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter führt die aus, dass Voraussetzung für die Anerkennung als steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist, dass die gezahlten Beträge dazu bestimmt sind, Aufwendungen abzugelten, die steuerlich als WK oder BA abziehbar wären. Liegt eine Aufwandsentschädigung vor, dann kann zur Erleichterung der Feststellung, inwieweit es sich um eine steuerfreie Aufwandsentschädigung handelt, nach R 13 Abs. 3 LStR 2000 verfahren werden. Danach wird in der Regel ohne weiteren Nachweis ein steuerlich anzuerkennender Aufwand in Höhe von 1/3 der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens 50 DM und höchstens 300 DM monatlich angenommen. Der übersteigende Betrag ist grds. steuerpflicht...

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