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Änderungen im Versicherungsteuer- und Feuerschutzsteuerrecht
I. Ausgangslage
Mit Wirkung zum sind einige Vorschriften des VersStG und des FeuerschStG mit erheblicher praktischer Bedeutung geändert worden. Die Änderungen des VersStG beruhen auf Art. 4 und die Änderungen des FeuerschStG auf Art. 5 des Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der EG (Zweites Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom (BGBl I S. 1249). Diese versicherungsteuerrechtlichen und feuerschutzsteuerrechtlichen Änderungen ergeben sich aus der Umsetzung der Richtlinie des Rates der EG in deutsches Recht, und zwar betreffend die Zweite Richtlinie 88/357/EWG des Rates v. zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG (Abl EG Nr. L 172 v. - 2. Schadenversicherungs-Richtlinie).
Durch die 2. Schadenversicherungs-Richtlinie soll vermieden werden, daß die in den EG-Mitgliedstaaten bestehenden erheblichen Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen und Sätze der VersSt oder ähnlicher Abgaben zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Versicherungsleistungen zwische...