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NWB Nr. 33 vom Fach 8 Seite 1183

BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahre 1989

von Dr. Gerhard Mößlang, Richter am BFH, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

1. Erwerb im Bauherrenmodell § 1 Abs. 1 Nr. 1

(BStBl II S. 986; LX91311) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.

Hinweis: KFR F. 8 GrEStG § 1, 1/90, S. 27 (Viskorf).

Der Kl. gehörte einer Gruppe von sieben, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personen an, die daran interessiert waren, etwa 10 Eigentumswohnungen mit einem Gesamtaufwand von ca. 1 Mio DM zu errichten. Einer der Beteiligten,der Architekt O, wurde von den übrigen beauftragt, entsprechende Pläne zu entwerfen. Nachdem ein geeignetes Grundstück gefunden war, sicherte O den Interessenten das Grundstück durch ein befristetes Kaufangebot des Grundstückseigentümers zum Preis von 220 000 DM und benannte kurz darauf die sieben Interessenten als Käufer; diese nahmen das Kaufangebot mit der Maßgabe an, daß sie das Grundstück zu ideellen Anteilen erwarben. Die Bruchteile entsprachen den Flächenanteilen der Wohnungen, die den einzelnen Interessenten nach den vorläufigen Bauplänen vereinbarungsgemäß zustehen sollen. Die Interessenten schlossen mit O einen Architektenvertrag über die Bauplanung und die Objektbetreuung. In einem Gesellschaf...

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BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahre 1989

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