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BFH 17.11.1989 VI R 38/86
Finanzgerichtsordnung; | Nichteinhaltung der Ladungsfrist (§ 91 FGO)
Führt das FG in Abwesenheit des Stpfl. die mündliche Verhandlung durch, obwohl die Ladungsfrist nicht eingehalten ist, so liegt darin eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die zur Aufhebung des FG-Urt. führt ().