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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2412In der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steuergesetzes vorgelegt, das zahlreiche Änderungen im Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Investmentsteuergesetz sowie der Abgabenordnung und weiterer Stammgesetze beinhaltet und insoweit ein typisches Jahressteuergesetz ist. In diesem Beitrag werden die mit dem Gesetzestitel besonders hervorgehobenen steuerlichen Entlastungen vorgestellt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Steuerliche Förderung der Elektromobilität
[i]Halbierte Bemessungsgrundlage für ElektrodienstfahrzeugeDie derzeit bis 2021 befristete Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge soll mit folgenden Modifikationen in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Vom bis soll eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km gelten. Vom bis soll die Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb 80 km betragen. Der maximale CO 2-Ausstoß soll vorerst weiterhin bei 50 g/km liegen.
[i]Sonderabschreibung für ElektrolieferfahrzeugeMit einem neu geschaffenen § 7c EStG soll eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für kleine und mittelgroße elektrische Nutz- oder Lieferfahrzeuge geschaffen werden. Die Sonderabschreibung soll...