Grunderwerbsteuer | Share Deals werden eingedämmt (Bundesregierung)
Immobilieninvestoren sollen die Grunderwerbsteuer künftig nicht mehr so leicht umgehen können. Die Bundesregierung hat dazu eine entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf den Weg gebracht.
Hintergrund: Bislang nutzen einige Immobilieninvestoren ein Schlupfloch: Statt einer Immobilie kaufen sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist. Die sogenannten Share Deals bleiben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem: Häufig übernehmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen. Diese Art der Steuergestaltung führt - vor allem bei hochpreisigen Immobilien - zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes hat sie nun auf den Weg gebracht.
Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:
Neu ist vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 %.
Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht.
Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.
Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht war zunächst im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehen. Die Maßnahme erfolgt nunmehr in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren.
Den Regierungsentwurf (Stand: ) hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 31.7.19 (Sc)
Fundstelle(n):
LAAAH-23958