Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt laut die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.
Das Urteil ist ein erneutes Bekenntnis zum reinen Veranlassungsprinzip für erwerbsbedingte Aufwendungen.
Das Finanzamt [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006 lehnte den Abzug von 1.250 € für das 13,5 qm große Arbeitszimmer der Klägerin als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Flugbegleiterin ab. Der vollzeitbeschäftigten und an 134 Reisetagen abwesenden Klägerin stand kein anderer Arbeitsplatz zur...