5 vor Geschäftsvorfälle erfassen und zu Abschlüssen führen
2. Aufl. 2019
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IX. Übungsaufgaben
Sachverhalt 1
Allgemeine Hinweise
Die Löwenstein GmbH (im Folgenden „GmbH“ genannt) mit Sitz und Betriebsstätte in Starnberg betreibt seit Jahren einen Baustoff- und Baumaschinenhandel sowie diverse Baumärkte.
Die GmbH stellt jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres ihren handelsrechtlichen Abschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften auf und legt somit den Jahresabschluss grundsätzlich unverändert der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde (Handelsbilanz = Steuerbilanz). Die GmbH stellt ihre GuV im Gesamtkostenverfahren auf.
Weicht der steuerliche Gewinn unvermeidbar ab, so stellt die GmbH dies außerhalb der Buchführung und des handelsrechtlichen Abschlusses dar.
Die GmbH versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und ist in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Aufgabenstellung
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum sind noch die nachstehend aufgeführten Sachverhalte zu klären. Die Sachverhalte bedürfen einer eingehenden Untersuchung. Die Bilanzaufstellung erfolgt in der Zeit vom 10. bis .
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