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Vorabentscheidungsersuchen zu Erschließungsmaßnahmen
Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahme an öffentlicher Straße?
[i]Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, soweit der Leistungsempfänger die Leistung für seine wirtschaftliche bzw. unternehmerische Tätigkeit verwendet. Dazu muss grundsätzlich ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen, die den Vorsteuerabzug zulässt. Ein Vorsteuerabzug ist ausnahmsweise auch noch möglich, wenn kein direkter und unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dazu müssen die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen gehören und Kostenelemente der von ihm gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen sein. Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen zusammen. Möglicherweise kehrt der BFH im Lichte der EuGH-Rechtsprechung von dieser strikten Auslegung ab (, NWB YAAAH-22571).
I. Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße
[i]Ausbau einer Straße als AuflageDie Klägerin ist Organträgerin verschiedener Gesellschaften. Im Rahmen dieser Organschaft beantragte eine dieser Gesellschaften eine Betriebserlaubnis für einen Kalksteinbruch. Der Betrieb dieses Steinbruchs wur...