Leistungen, bei denen sich der Ort nach dem Empfängerort richtet
Nichterweislichkeit eines ausländischen Empfängerorts
Leitsatz
1. Bei Leistungen, bei denen sich der Ort nach dem Empfängerort richtet, ist aus der Nichterweislichkeit eines ausländischen
Empfängerorts auf das Vorliegen eines inländischen Empfängerorts zu schließen.
2. Im Streitfall war der Senat nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens weder davon überzeugt, dass die Klägerin, die von ihr
als Vermittlung von Sportwetten bezeichneten Leistungen tatsächlich erbracht hat noch davon, dass Empfänger wie von der Klägerin
vorgetragen ein ausländischer Unternehmer war.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2070 Nr. 36 PIStB 2020 S. 2 Nr. 1 StB 2019 S. 287 Nr. 10 DAAAH-23696
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.05.2019 - 1 K 412/17
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