Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrags bei Alleineigentum einer Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
an der gemeinsam von den Partnern bewohnten Wohnung und Vermietung der halben Wohnung durch die Eigentümerin an ihren Partner
Leitsatz
1. Wohnen die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam in einer im Eigentum eines Partners stehenden Wohnung
und vermietet dieser Partner die Hälfte dieser Wohnung an den anderen Partner, so ist dieses Mietverhältnis steuerrechtlich
nicht anzuerkennen. In diesem Fall ist nicht ein zivilrechtlicher Vertrag, sondern die persönliche Beziehung „innere Bindung”)
der Partner Grundlage dieses gemeinsamen Wohnens. Die als Mieteinnahmen erklärten Zahlungen sind vor diesem Hintergrund als
Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung zu werten.
2. Ein Mietvertrag über einen Teil der Wohnung des Partners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, geht steuerrechtlich ins
Leere, solange die Lebensgemeinschaft besteht (vgl. ).
Fundstelle(n): GStB 2020 S. 23 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21341 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2019 S. 2977 TAAAH-23695
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.06.2019 - 1 K 699/19
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