WP Praxis Nr. 8 vom Seite 213

Editorial

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Viele Unternehmensprozesse erfolgen inzwischen automatisiert und erzeugen große Datenmengen, bspw. in der Buchführung. Oft stehen Buchungsbelege und Dokumentationen ausschließlich digital zur Verfügung. Dieser Entwicklung folgen hierauf angepasste digitale Prüfungstechniken, die in einschlägigen Standards beschrieben werden und deren Anwendung im Vorfeld eine intensive Auseinandersetzung mit alternativen Techniken der Datenbereitstellung erfordert. Nicht selten entfallen auf unzureichend vorbereitete Übertragungsszenarien bis zu 70 % der geplanten personellen Analyseaufwendungen, ohne dass dies zu gleichwertigen qualitativen Verbesserungen in der Prüfung beiträgt. In seinem Beitrag zur Datengenerierung und -übernahme erläutert Roger Odenthal, ob es angesichts vielfältiger Transfermöglichkeiten einen Königsweg für die Bereitstellung prüfungsrelevanter Informationen gibt.

Um die Adressaten über die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu informieren und die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks durch mehr Transparenz über die Abschlussprüfung zu erhöhen, sollen Prüfer bei PIE stärker individualisiert und problemorientiert über Sachverhalte berichten, die nach ihrer Einschätzung jeweils am bedeutsamsten waren. Diese Anforderungen waren bereits für Abschlussprüfungen anzuwenden, die nach dem beginnende Berichtszeiträume betreffen. Daraus resultierende Ergebnisse wurden bereits untersucht und es wurden teilweise Anzeichen für ein „neues Formeltestat“ vermutet. In dieser Ausgabe lesen Sie den zweiten Teil zum Beitrag von WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps aus WP Praxis 7/2019, in der der Vermutung nach einen „neuen Formeltestat“ weiter nachgegangen wird und insbesondere die Ergebnisse zur Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte, zu weiteren Angaben nach Art. 10 EU-APrVO sowie zur Nennung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers dargelegt werden.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2019 Seite 213
NWB ZAAAH-23479