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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 05 | Umsatzsteuer: Doppelverkaufssystem bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Erwirbt ein ausländischer Abnehmer Waren zu nichtunternehmerischen Zwecken und verbringt diese im persönlichen Reisegepäck in das Drittland, ist die Lieferung dieser Waren unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit (nichtkommerzieller Reiseverkehr). Dabei wird häufig das sog. Doppelverkaufssystem angewendet. Das BayLfSt hat sich dazu geäußert, unter welchen Bedingungen die Verwaltung dieses Verfahren akzeptiert.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir eine Verwaltungsanweisung ausgewählt. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich dazu geäußert, unter welchen Bedingungen die Verwaltung bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr das sog. Doppelverkaufssystem akzeptiert.

Erwirbt ein ausländischer Abnehmer Waren zu nichtunternehmerischen Zwecken und verbringt diese im persönlichen Reisegepäck in das Drittland, ist die Lieferung dieser Waren unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Wie das Landesamt erläutert, handelt es sich bei dem Doppelverkaufssystem um ein Verfahren, das es einerseits einem ausländischen Kunden ermöglicht, Waren zutreffend umsatzsteuerfrei einkaufen zu können. Andererseits bietet e...

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