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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02 | Urlaub auf dem Bauernhof: Vermietung an Feriengäste durch Land- und Forstwirte

Erträge aus der Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen durch Land- und Forstwirte an Feriengäste gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn mehr als drei Zimmer oder mehr als fünf Betten bereitgehalten werden oder neben dem Frühstück eine Hauptmahlzeit gewährt wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gehören die Erträge entweder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn Sie Land- und Forstwirte betreuen, ist möglicherweise eine Verfügung der OFD Frankfurt am Main für Sie interessant. Die Mittelbehörde aus Hessen hat sich dazu geäußert: Wie ist die Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen durch Land- und Forstwirte an Feriengäste einkommensteuerlich zu behandeln? Es geht also um den Urlaub auf dem Bauernhof.

Der Tourismus ist für viele landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle. Der Bund, die Länder und die EU fördern daher die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe mit einer Vielzahl an Instrumenten und Programmen. Nach einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft generieren Beherbergungsbetriebe m...

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