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FinMin Schleswig-Holstein 28.05.2019 VI 306 – S 2175 – 019, BBK 17/2019 S. 810

Bilanzierung | Keine Abzinsung von Verbindlichkeiten mit Null- oder Negativzinsen

Die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein lehnt im Nachgang eines BMF-Schreibens an die Verbände eine gewinnerhöhende Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ab, wenn die Verbindlichkeit mit 0 % verzinst wird oder sogar mit Negativzinsen versehen ist und wenn es sich um eine der folgenden drei Verbindlichkeiten handelt:

  • Kredittranche der Europäischen Zentralbank (EZB),

  • sog. Weiterleitungsdarlehen der Förderbanken,

  • Kundeneinlage bei einer Bank mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten.

Das [i]Reaktion auf die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank Finanzministerium begründet dies mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank und dem daraus resultierenden Niedrigzinsniveau.

Hinweis:

Folge der Auffassung des Finanzministeriums ist die Nicht-Abzinsung der Verbindlichkeit, die also trotz einer Nullverzinsung oder Negativverzinsung mit dem Nennwert passivier...

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