Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Keine Abzinsung von Verbindlichkeiten mit Null- oder Negativzinsen
Die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein lehnt im Nachgang eines BMF-Schreibens an die Verbände eine gewinnerhöhende Abzinsung von Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG ab, wenn die Verbindlichkeit mit 0 % verzinst wird oder sogar mit Negativzinsen versehen ist und wenn es sich um eine der folgenden drei Verbindlichkeiten handelt:
Kredittranche der Europäischen Zentralbank (EZB),
sog. Weiterleitungsdarlehen der Förderbanken,
Kundeneinlage bei einer Bank mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten.
Das [i]Reaktion auf die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank Finanzministerium begründet dies mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank und dem daraus resultierenden Niedrigzinsniveau.
Folge der Auffassung des Finanzministeriums ist die Nicht-Abzinsung der Verbindlichkeit, die also trotz einer Nullverzinsung oder Negativverzinsung mit dem Nennwert passivier...