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Lohnsteuer | Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitsverhältnissen
In einem Bündel von Entscheidungen hat sich der BFH mit dem gesetzlichen Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ (§ 9 Abs. 4 EStG) auseinandergesetzt, der von zentraler Bedeutung für das steuerliche Reisekostenrecht ist und mit Wirkung ab den unbestimmten Rechtsbegriff „regelmäßige Arbeitsstätte“ ersetzt hat. Dazu gehört das Urteil v. , in dem es bei einem Leiharbeitnehmer mit befristetem Beschäftigungsverhältnis darum ging, ob die ortsfesten Betriebseinrichtungen eines Kunden (Entleihers) seine erste Tätigkeitsstätte waren. Davon hing der uneingeschränkte Abzug der Kfz-Kosten mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer für Fahrten zur Einsatzstelle beim Entleiher ab.
Das Urteil enthält Klarstellungen zur Entstehung erster Tätigkeitsstätten i. S. des § 9 Abs. 4 EStG von Leiharbeitnehmern in ortsfesten Einri...