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Umsatzsteuer | EuGH muss über Vorsteuerabzug für Kosten aufgrund behördlicher Auflagen entscheiden
Der EuGH soll aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH über den Vorsteuerabzug der Kosten für den Bau einer öffentlichen Straße und über die Umsatzsteuerbarkeit der unentgeltlichen Überlassung dieser Straße an den Staat entscheiden, wenn sich der Bau und die Überlassung der Straße aus einer Auflage in einer Genehmigung für den Betrieb eines Steinbruchs ergeben.
Der [i]Auflage in einer Genehmigung verpflichtete zum Straßenbau Kläger erhielt die Genehmigung für den Betrieb eines Steinbruchs. In der Genehmigung war aber eine Auflage enthalten, dass der Kläger eine Zufahrtsstraße zum Steinbruch bis zum ausbauen und anschließend an die Stadt ohne Entgelt übertragen muss. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sollte die Genehmigung erlöschen. Der Kläger erfüllte die Auflage und machte die Vorsteuer aus den Baukosten für die Straße...