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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
I. Allgemeines
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU. Man spricht vom ”Export über den Ladentisch”. Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Kunde im Drittlandsgebiet ansässig ist und die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen.
Die Steuerbefreiung gilt nicht für Lieferungen zur Ausrüstung und Versorgung von privaten Beförderungsmitteln (s. unten VI).
Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist nicht möglich.
Hinweis: Umsatzsteuerbefreite Verkäufe an Reisende mit Wohnort in einem anderen EU-Staat sind nicht möglich. Das gesamte EU-Gebiet gilt für Privatpersonen umsatzsteuerlich als einheitlicher Raum ohne Steuergrenzen. Jeder Einkauf eines Reisenden in einem EU-Staat ist mit der Umsatzsteuer des Kauflandes belastet. Diese Besteuerung ist endgültig und bleibt beim Grenzübertritt mit der Ware in einen anderen EU-Staat bestehen.
1. Steuerbefreiung und ”Preisnachlass”
Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für den Unter...