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Grenzen des Deckungsschutzes der Berufshaftpflichtversicherung
Der Steuerberater muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe unterhalten. Die Deckung der Haftpflichtversicherung umfasst solche Aufträge, die schwerpunktmäßig steuerberatende Tätigkeiten zum Gegenstand haben, und zwar auch dann, wenn ein beruflicher Fehler bei einer konkreten Tätigkeit passiert, die nicht unmittelbar steuerberatende Inhalte hat. Demgegenüber fällt ein Auftrag, der schwerpunktmäßig andere als steuerberatende Tätigkeiten beinhaltet, insgesamt nicht unter die Deckung der Haftpflichtversicherung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Angemessene Versicherung gegen Haftpflichtgefahren
[i]Gefahren aus nach dem StBerG zugewiesenen TätigkeitenDer Steuerberater muss gegen die aus seiner Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 € für den einzelnen Versicherungsfall (§ 52 Abs. 1 DVStB).
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten begangenen Verstoßes auf Haftung in Anspruch genommen wird. Die so versicherten beruflichen Tätigkeiten sind in erster Linie solche, die dem Steuerber...