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Online- und E-Mail-Marketing im Einklang mit dem Berufsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2295Die fortschreitende Digitalisierung sowie der zunehmende Wettbewerb rücken das Online- und E-Mail-Marketing in den Fokus vieler Steuerberater. Die vielfältigen neuen Werbemöglichkeiten bedeuten neue Chancen im Wettbewerb der Steuerberater und zugleich neue Risiken, da die Rechtslage unübersichtlich ist.
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Gesetzliche Werbebeschränkungen und enge Rechtsprechung
[i]Berufsrecht und UWGAuch beim Online- und E-Mail-Marketing haben Steuerberater die gesetzlichen Werbebeschränkungen (vgl. §§ 57, 57a StBerG und §§ 9, 19 BOStB) zu beachten. Danach ist Marketing gestattet, wenn es über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Weitere Werbebeschränkungen ergeben sich aus dem UWG, das insbesondere irreführende und den Mitbewerber herabsetzende oder verunglimpfende Werbung untersagt.
„Ergänzt“ werden [i]Facettenreiche Rechtsprechungdie rechtlichen Regelungen durch eine Rechtsprechung, die „Werbung“ sehr weit versteht. Danach ist allein der angestrebte Zweck entscheidend, Mandanten zu gewinnen und den Absatz von Dienstleistungen zu fördern.