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Körperschaftsteuer | Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen
Die Rechtsprechung, nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation S. 563zu einem Veräußerungsgewinn führen, gilt auch für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG (Bezug: § 8b Abs. 2, Abs. 3, § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG).
(1) Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. NWB IAAAA-94697, BStBl 1993 II S. 897). Der Veräußerungsgewinn ist damit grundsätzlich stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln. In den Fäl...BStBl 2016 II S. 600