Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 1998
I. Entwicklungen
Die Zahl der Verfahren bei den europäischen Gerichten, d. h. dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) - u. a. für Wettbewerbsfälle und damit verbundene Schadensersatzklagen zuständig - und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) - u. a. für Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig - hat 1998 weiter zugenommen. 1998 sind beim EuGH 235 neue Sachen eingegangen. Die Vorabentscheidungsverfahren machen den größten Teil der Neueingänge aus. Sie sind 1998 um zehn Prozent gestiegen (EU-Nachrichten v. , NJW 1999 Heft 15/LII). Ihre Zunahme ist ein Anzeichen für das wachsende Bewußtsein der Bedeutung des Gemeinschaftsrechts bei der Rechtsanwendung in den Mitgliedstaaten. Diese Belastung des EuGH durch die Zunahme der Eingänge muß zu einer längeren Verfahrensdauer führen. Der EuGH hat dem Rat Vorschläge zur Änderung seiner Verfahrensordnung unterbreitet (Pressemitteilung des EuGH Nr. 26 v. ).
Das USt-Recht in Deutschland ist ohne eine Beurteilung des Gemeinschaftsrechts nicht mehr zutreffend anwendbar (vgl. dazu jüngst Lohse, DStR 1998 S. 789, 796). Die Entwicklung mag bedauerlich sein. Sie ist unumkehrbar, weil sie gesetzl...