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Minijobs: Umlage U2 reduziert sich zum Juli 2019
Minijobberinnen haben während der Schwangerschaft Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden diese Kosten im Umlageverfahren (U2) erstattet. Der Umlagesatz reduziert sich zum Juli 2019 von 0,24 % auf 0,19 % des Arbeitsentgelts; der Erstattungssatz von 100 % bleibt unverändert.