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NWB BB 8/2019 S. 229

Ferienjobs: Nur mit Arbeitsvertrag

Unternehmen, die Schüler für einen Ferienjob einstellen, benötigen hierfür einen Arbeitsvertrag. Dieser muss Regelungen zu Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung enthalten. Unternehmer sollten zudem beachten, dass Jugendliche nur leichte und ungefährliche Arbeiten übernehmen dürfen. Außerdem muss das Jugendarbeitsschutzgesetz berücksichtigt werden. Mehr z. B unter http://go.nwb.de/7xz5q.

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